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Bekanntmachung der Allgemeinverfügung "Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel und Abbrennverbote"


fireworks-1712688_Carl und warning-146916_OpenClipart-Vectors - beide auf Pixabay

Zum bevorstehenden Jahreswechsel weist die Gemeinde Bönningstedt auf einen verantwortungsbewussten und sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Das Abbrennen von Feuerwerk gehört für viele Menschen zu Silvester dazu, birgt jedoch erhebliche Gefahren für Menschen, Tiere, Gebäude und die Umwelt – insbesondere in sensiblen und brandgefährdeten Bereichen.

Auch im Jahr 2025 gibt es im Gemeindegebiet Bönningstedt eine Reihe von besonders brandgefährdeten Objekten. Rund um diese Objekte gilt ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (z. B. Raketen, Batterien, Böller) in einem Umkreis von mindestens 300 Metern – auch an Silvester und Neujahr.

Diese Regelung ist in der anliegenden Allgemeinverfügung der Gemeinde Bönningstedt festgeschrieben. Sie erweitert das ohnehin geltende Abbrennverbot vom 2. Januar bis 30. Dezember ausdrücklich auf den 31. Dezember 2025 und den 1. Januar 2026.


Bekanntmachung

Aufgrund von § 24 Abs. 2 Nr. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.1. SprengV1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5238), erlässt die Gemeinde Bönningstedt daher die nachfolgende Allgemeinverfügung.

Bönningstedt, 22.12.2025



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