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Abweichend von der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bönningstedt §3 darf in den folgenden Tagen aufgrund der besonderen Wetterlage zusätzlich zu rutschhemmenden Streumitteln, ausnahmsweise zusätzlich Salz verwendet werden wie folgt:
Streumittel: Salz in diesem Zeitraum ausdrücklich erlaubt
Grundsätzlich dürfen nur abstumpfende Streumittel wie Sand oder biologisch abbaubares Granulat verwendet werden. Die Straßenreinigungssatzung erlaubt jedoch den Einsatz von Streusalz in besonderen klimatischen Ausnahmefällen.
Einen solchen Ausnahmefall sieht die Gemeinde Bönningstedt aktuell als gegeben an.
Aufgrund der anhaltend niedrigen Temperaturen, der starken Winde und der prognostizierten Schneemengen ist der Einsatz von Salz für Dauer der extremen Wetterlage ausdrücklich zulässig, insbesondere zur Vermeidung gefährlicher Eisbildung. Sobald die Temperaturen wieder steigen und Tauwetter einsetzt, gilt wieder die übliche Einschränkung.
Kommen Sie sicher und gesund durch diese besondere Wetterlage.
Mit freundlichen Grüßen
Max Kommorowski
Bürgermeister
Bönningstedt, 08.01.2026
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